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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 16 Brandschutzanforderungen an Bauteile
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Rettungswege erfüllen ihren Zweck nur, wenn für eine gewisse Zeit die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet und das Eindringen von Feuer und Rauch in Rettungswege verhindert wird. Je nach Funktion der einzelnen Bauteile sind entsprechende Mindestanforderungen zu erfüllen, die auch der Vermeidung einer Brandausbreitung auf andere Gebäude und Gebäudeteile dienen.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
02 HBauO § 02 Begriffe
02 HBauO § 17 Brandschutz
02 HBauO Dritter Teil Vierter Abschnitt Wände, Decken, Dächer §§ 24-30
02 HBauO Dritter Teil Fünfter Abschnitt Rettungswege Öffnungen Umwehrungen §§ 31-36
02 HBauO § 41 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung
02 Verkaufsstättenverordnung -VkVO-
02 Versammlungsstättenverordnung -VStättVO-
02 Beherbergungsstättenverordnung -BeVO-
00 Heimmindestbauverordnung -HeimMindBauV-.
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02 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29