Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TG

Thema

TO II 16   Brandschutzanforderungen an Bauteile
TO II  Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen  01-29

Bemerkung

Rettungswege erfüllen ihren Zweck nur, wenn für eine gewisse Zeit die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet und das Eindringen von Feuer und Rauch in Rettungswege verhindert wird. Je nach Funktion der einzelnen Bauteile sind entsprechende Mindestanforderungen zu erfüllen, die auch der Vermeidung einer Brandausbreitung auf andere Gebäude und Gebäudeteile dienen.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

02 HBauO § 02 Begriffe

02 HBauO § 14 Brandschutz

02 HBauO Dritter Teil Vierter Abschnitt §§ 26-32 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen:
     Wände, Decken, Dächer 

02 HBauO Dritter Teil Fünfter Abschnitt §§ 33-38 Rettungswege Öffnungen Umwehrungen 

02 HBauO § 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung und Energiebereitstellung


02 Verkaufsstättenverordnung -VkVO-  

02 Versammlungsstättenverordnung -VStättVO- 

02 Beherbergungsstättenverordnung -BeVO- 

00 Heimmindestbauverordnung -HeimMindBauV-.


Zurück
02 TO II 01-29 Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen