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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 21 Anforderungen an Arbeitsstätten.
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Die Arbeitsstättenverordnung ist anzuwenden auf „Orte in Gebäuden oder im Freien“, die für eine Nutzung als Arbeitsplätze vorgesehen sind. Sie enthält bauliche und andere Anforderungen an Arbeitsstätten und deren Einrichtungen zum Schutze der Arbeitnehmer eines Betriebes. Die Vorschriften dieser Verordnung bleiben vorläufig ergänzt durch die Arbeitsstättenrichtlinien –ASR- der bisherigen ArbStättV. Die ASR sind im System den einzelnen Vorschriftentexten der HBauO zugeordnet und daher nachstehend nicht aufgeführt -siehe jedoch § 08 der ArbStättV Die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung schließen die Vorschriften der einzelnen Landesbauordnungen nicht aus
Informationen zum Thema
00 ArbStättVO: Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR > online