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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TO

Thema

TO II 21  Anforderungen an Arbeitsstätten.
TO II  Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen  01-29

Bemerkung

Die Arbeitsstättenverordnung  ist anzuwenden auf „Orte in Gebäuden oder im Freien“, die für eine Nutzung als  Arbeitsplätze vorgesehen sind. Sie enthält bauliche und andere Anforderungen an Arbeitsstätten und deren Einrichtungen zum Schutze der Arbeitnehmer eines Betriebes. Die Vorschriften dieser Verordnung bleiben vorläufig ergänzt durch  die Arbeitsstättenrichtlinien –ASR- der bisherigen ArbStättV.  Die ASR sind im System den  einzelnen Vorschriftentexten der HBauO zugeordnet  und daher nachstehend nicht aufgeführt -siehe jedoch § 08 der ArbStättV Die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung schließen die  Vorschriften der einzelnen Landesbauordnungen nicht aus

Informationen zum Thema

00 ArbStättVO: Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR > online