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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 24 Bauprodukte und Bauarten
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Die Vorschriften über die Verwendung von Bauprodukten und Bauarten basieren auf Europäischem Recht. Sie unterteilen Bauprodukte und Bauarten im wesentlichen in solche, deren Verwendung technischen Regeln entsprechen oder die nach den Vorschriften des Bauproduktengesetzes gehandelt werden dürfen, und in solche, für die eine bauaufsichtliche Zulassung, ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
02 HBauO § 02 Abs. 10 Begriffe
02 HBauO Dritter Teil Dritter Abschnitt Bauprodukte Bauarten §§ 19b-23a
02 HBauO §74b Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
00 Bauproduktengesetz -BauPG-
00 Bauproduktenanerkennungsverordnung - BauPG-PÜZV
02 Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten -HAVO-
02 Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und Bauarten -ÜTVO-
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02 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29