Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TG

Thema

TO II 28  Sonderregelung für bestimmte bauliche Anlagen
TO II  Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen  01-29

Bemerkung

Nicht alle baulichen Anlagen im Sinne der HBauO werden in gleicher Weise örtlich hergestellt bzw. errichtet und /oder mit dem Erdboden fest verbunden. bzw. sind sie vom bauaufsichtlichen Verfahren freigestellt.
Für diese Anlagen gelten jeweils gesonderte Regelungen.

Informationen zum Thema