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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand
Titel
02 Themenordner TG
Thema
TO II 28 Sonderregelung für bestimmte bauliche Anlagen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Nicht alle baulichen Anlagen im Sinne der HBauO werden in gleicher Weise örtlich hergestellt bzw. errichtet und /oder mit dem Erdboden fest verbunden. bzw. sind sie vom bauaufsichtlichen Verfahren freigestellt.
Für diese Anlagen gelten jeweils gesonderte Regelungen.