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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TO

Thema

TO III 04 Ausführung und Fertigstellung; Bauzustandsbesichtigung
TO III  Ausführung von Bauvorhaben; Bestehende bauliche Anlagen 01-06

Bemerkung

Die Überprüfung eines Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungs – bzw. Anzeigeverfahrens findet ihre Fortsetzung während der Bauausführung. In diesem Zusammenhang ist der Bauherr verpflichtet, über bestimmte Bauzustände Mitteilung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu machen.
Notwendigkeit, Häufigkeit und  Umfang der Überprüfung liegt im Ermessen der Behörde

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

02 HBauO Vierter Teil §§ 52-56 Die am Bau Beteiligten 

02 HBauO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

02 HBauO § 82 Bauzustandsanzeigen; Aufnahme der Nutzung

02 HBauO § 81 Bauüberwachung

02 HBauO § 80 Beseitigung von Anlagen, bestehende baulicheAnlagen ...(Herstellung ordnungsgemäßer Zustände)


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02 TO III 01-06 Ausführung von Bauvorhaben