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Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
TO III 04 Ausführung und Fertigstellung; Bauzustandsbesichtigung
TO III Ausführung von Bauvorhaben; Bestehende bauliche Anlagen 01-06
Bemerkung
Die Überprüfung eines Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungs – bzw. Anzeigeverfahrens findet ihre Fortsetzung während der Bauausführung. In diesem Zusammenhang ist der Bauherr verpflichtet, über bestimmte Bauzustände Mitteilung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu machen.
Notwendigkeit, Häufigkeit und Umfang der Überprüfung liegt im Ermessen der Behörde
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
02 HBauO Vierter Teil Die am Bau Beteiligten §§ 53-57
02 HBauO § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden, Erfordernis der Schriftform
02 HBauO § 77 Bauzustandsanzeigen; Aufnahme der Nutzung
02 HBauO § 78 Bauüberwachung
02 HBauO § 76 Herstellung ordnungsgemäßer Zustände
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02 TO III Ausführung von Bauvorhaben 01-06
