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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

Erster Teil   Bauleitplanung: §§ 001-013a
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht § 01-135c

Bemerkung

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Die Aufstellung von Bauleitplänen ist Sache der  Gemeinden. Sie haben dabei im Rahmen der Erforderlichkeit alle berührten Belange zu berücksichtigen und sind  insbesondere an die Ziele der Raumordnung gebunden.

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) 1. Tei l > online
 

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) Erster Teil  Erster Abschnitt  §§ 001- 004c Allgemeine Vorschriften  

00 BauGB(I) Erster Teil  Zweiter Abschnitt §§ 005-007 Vorbereitender Bauleitplan Flächennutzungsplan 

00 BauGB(I) Erster Teil  Dritter Abschnitt §§ 008-010 Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) 

00 BauGB(I) Erster Teil  Vierter Abschnitt §§ 011-013a Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren  


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