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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 006 Genehmigung des Flächennutzungsplans
Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan §§ 005-007
Erster Teil Bauleitplanung: §§ 001-013
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht § 001 – 135c
Bemerkung
Flächennutzungspläne benötigen eine Genehmigung. Zuständig ist nach Abs. 1 die höhere Verwaltungsbehörde. Die Zustimmung darf nur bei einem Verstoß gegen höherrangiges Recht versagt werden. Die Genehmigung ist bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bauleitplan wirksam
Informationen zum Thema
00 BauGB § 006 >online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 006a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
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