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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 136-139
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass einerseits städtebauliche Missstände i.S.d. Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 vorliegen und andererseits die Maßnahme das Ziel verfolgen muss, diese Missstände zu beheben. Dabei handelt es sich um die Bündelung einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen -Planung, öffentliche und private Baumaßnahmen- zu einer Gesamtmaßnahme
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