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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 137   Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
Erster Abschnitt   Allgemeine Vorschriften §§ 136-139
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel   Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Die Gemeinde soll die Sanierungsmaßnahmen mit den Betroffenen erörtern und sie zur Mitwirkung und Unterstützung anregen. Neben Mietern und Pächtern können z.B. auch Beschäftigte in gebietsansässigen Betrieben oder Kultureinrichtungen zu den Betroffenen gehören

Informationen zum Thema

00BauGB(II) § 137 > online

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