Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 151  Abgaben- und Auslagenbefreiung
Zweiter Abschnitt   Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel     Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Bestimmte Geschäfte und Verhandlungen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen sind frei von bundes-rechtlichen Gebühren und Abgaben. Erfasst werden Verwaltungsgebühren, also Geldleistungen, die eine Gegenleistung für eine besondere Leistung der Verwaltung darstellen ( wie z.B. die Genehmigung nach § 145 BauGB)
 

Informationen zum Thema

00BauGB(II) § 151 > online