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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)

Thema

§ 025  Besonderes Vorkaufsrecht
Dritter Abschnitt  Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde §§ 024-028
Zweiter Teil   Sicherung der Bauleitplanung §§ 014-028
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Die Gemeinde kann über die gesetzlichen Vorkaufsrechte des § 024 BauGB hinaus durch Satzung weitere Vorkaufsrechte begründen Die Satzung darf nur erlassen werden, wenn das Vorkaufsrecht der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dient. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 025 > online

Zugehörige und ergänzende Themen




00 BauGB(I) § 016 Beschluss über die Veränderungssperre

00 BauGB(I) § 024 Allgemeines Vorkaufsrecht

00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im  Zusammenhang bebauten Ortsteile

00 BauGB/(III) § 201a Verordnungsermächtigung zur Beatimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt
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00 BauGB(I) Zweiter Teil  3.Absch Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde §§ 24-28

00 BauGB(I) Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung §§ 014-028