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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde §§ 024-028
Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung §§ 014-028
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Der Gemeinde steht in verschiedenen Gebieten ein gesetzliches Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, das es ihr ermöglicht, Grundstücke zur Verfolgung städtebaulicher Ziele zu erwerben. Zu den für öffentliche Zwecke festgesetzten Flächen gehören Gemeinbedarfsflächen , Verkehrsflächen , Versorgungsflächen , Flächen für die Entsorgung, öffentliche Grünflächen , Flächen für die Wasserwirtschaft
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) 2. Teil 3. Abschnitt > online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) § 024 Allgemeines Vorkaufsrecht
00 BauGB(I) § 025 Besonderes Vorkaufsrecht
00 BauGB(I) § 026 Ausschluss des Vorkaufsrechts
00 BauGB(I) § 027 Abwendung des Vorkaufsrechts
00 BauGB(I )§ 027a Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten Dritter
00 BauGB(I) § 028 Verfahren und Entschädigung
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00 BauGB(I) Zweiter Teil §§ 014-028 Sicherung der Bauleitplanung
00 BauGB(I) Erstes Kapitel §§ 001-135c Allgemeines Städtebaurecht