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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 032  Nutzungsbeschränkungen auf  künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen
Erster Abschnitt  Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil  Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht  §§ 001 – 135c  

Bemerkung

Setzt ein Bebauungsplan Gemeinbedarfsflächen oder ähnliche Flächen fest, die noch im Privateigentum stehen, dürfen auf diesen Flächen wertsteigernde Vorhaben, die den Entschädigungswert erhöhen würden, nur zugelassen werden, wenn der zukünftige Maßnahmenträger zustimmt oder der Eigentümer auf Wertersatz verzichtet Reine Instandhaltungsmaßnahmen werden damit nicht erfasst, auch wenn sie zu einer Wertsteigerung der baulichen Anlage und damit des Grundstücks führen.

Informationen zum Thema

00 BauGB  § 032 > online