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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-

Thema

§ 072 Wirkungen der Bekanntmachung
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil  Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Mit der Bekanntmachung des Umlegungsplans nach § 071 BauGB ist die Umlegung beendet. Die Gemeinde hat den Umlegungsplan zu vollziehen

Informationen zum Thema

00 BauGB § 072 > online