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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-
Thema
§ 072 Wirkungen der Bekanntmachung
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Mit der Bekanntmachung des Umlegungsplans nach § 071 BauGB ist die Umlegung beendet. Die Gemeinde hat den Umlegungsplan zu vollziehen
Informationen zum Thema
00 BauGB § 072 > online