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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Sechster Teil   Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote §§ 172-179
Zweites Kapitel  Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

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Mit einer Erhaltungssatzung kann die städtebauliche Struktur einschließlich der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden
 

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 6. Teil  > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) Sechster Teil §§ 172-174 Erster Abschnitt

00 BauGB(II) Zweites Kapitel §§ 136-191 Besond. Städtebaurecht Erhaltungssatzung 


00 BauGB(II) Sechster Teil Zweiter Abschnitt §§ 175-179 Städtebauliche Gebote 


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