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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote §§ 172-179
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
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Mit einer Erhaltungssatzung kann die städtebauliche Struktur einschließlich der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) 6. Teil > online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) Sechster Teil §§ 172-174 Erster Abschnitt
00 BauGB(II) Zweites Kapitel §§ 136-191 Besond. Städtebaurecht Erhaltungssatzung
00 BauGB(II) Sechster Teil Zweiter Abschnitt §§ 175-179 Städtebauliche Gebote
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