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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote §§ 175-179
Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote §§ 172-179
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
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Insbesondere zur Umsetzung von Bebauungsplänen kann die Gemeinde städtebauliche Gebote anordnen, die vorher mit den Betroffenen zu erörtern sind.
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) 6. Teil 2. Abschnitt > online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 175 Allgemeines
00 BauGB(II) § 176 Baugebot
00 BauGB(II) § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung
00 BauGB(II) § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
00 BauGB(II) § 178 Pflanzgebot
00 BauGB(II) § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot
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