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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schlesig-Holstein
FNA 01 2130-14
Rechtsstand

Titel

01 Landesbauordnung -LBO-

Thema

§ 51 Abs. 2 Nr. 17   Bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr  verbunden ist
Abschnitt  7  Nutzungsbedingte Anforderungen  §§ 48-52
Teil 3  Bauliche Anlagen §§ 10-52                                  

Bemerkung

Suche: gefähliche Nutzungen Gefahren

Informationen zum Thema

01 LBO § 51  >  online   

01 Erlass 7912.2  Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen brennbarer wassergefährdender  Stoffe;   hier: Abfüllplätze von Tankstellen –bis 31.12.2013