Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Sachgebietsordner SGO

Thema

SGO 2.1 Raumordnung Landesplanung Stadtplanung
SGO 02  Öffentlches Baurecht

Bemerkung

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Raumordnerische Gesamtplanung eines Gebietes als Voraussetzung für die Stadtplanung bzw. Bebauungsplanung „ob“ und „was“ gebaut werden darf

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