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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 28 Sonderregelungen für bestimmte bauliche Anlagen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Nicht alle baulichen Anlagen im Sinne der LBO werden in gleicher Weise örtlich hergestellt bzw. errichtet und /oder mit dem Erdboden fest verbunden und nicht alle Bauvorhaben unterliegen dem vollständigen Genehmigungsverfahren oder sie unterliegen im Verfahren Genehmigungen anderer Vorschriften.
Für diese Anlagen gelten jeweils gesonderte Regelungen der LBO.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
01 LBO § 10 Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten.
01 LBO § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
01 LBO § 62 Genehmigungsfreistellung
01 LBO § 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
01 LBO § 76 Genehmigung Fliegender Bauten
01TO II 09 Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften, die die Baugenehmigung einschließen
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01 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29