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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 052  Umlegungsgebiet
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil    Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel    Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Der Bereich, in dem die Umlegung durchgeführt werden soll, wird durch die Anordnung der Umlegung grob abgegrenzt. Im Umlegungsbeschluss wird das Umlegungsgebiet konkret abgegrenzt. Wird die Umlegung zur Umsetzung eines Bebauungsplans durchgeführt, darf das Umlegungsgebiet nicht über die Grenze des Bebauungsplans hinausgehen.

Informationen zum Thema

00BauGB(I) § 052 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 066 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans

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