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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 060 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Bei der Umlegung erfolgt grundsätzlich nur eine Bodenordnung. Vorhandene bauliche und sonstige Anlagen werden nicht berücksichtigt. Werden sie bei der Neuverteilung einem anderen Eigentümer zugewiesen, erfolgt ein Ausgleich bzw. eine Abfindung in Geld.
Informationen zum Thema
00BauGB(I) § 060 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) Fünfter Teil Zweiter Abschnitt §§ 093-103 Entschädigung
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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt §§ 045-079 Umlegung