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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 136  Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Erster Abschnitt   Allgemeine Vorschriften §§ 136-139
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel   Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass einerseits städtebauliche Missstände i.S.d. Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 vorliegen und andererseits die Maßnahme das Ziel verfolgen muss, diese Missstände zu beheben. Dabei  handelt es sich um die Bündelung einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen -Planung, öffentliche und private Baumaßnahmen-  zu einer Gesamtmaßnahme

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) § 136 > online

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