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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand

Titel

02 Themenordner TG

Thema

TO II 20  Anforderungen an Sonderbauten
TO II  Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen  01-29

Bemerkung

Die HBauO räumt den Bauaufsichtsdienststellen die Ermächtigung ein, in begründeten Fällen bei so genannten Sonderbauten besondere Anforderungen zu stellen. Damit sollen solche erkannten Gefahren oder andere Nachteile vermieden werden, die von der HBauO nicht standardmäßig erfasst sind. Dies gilt nur soweit, wie nicht andere Vorschriften des Bauordnungs- und Baunebenrechts abschließende Regelungen enthalten.

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