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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 02
Rechtsstand
Titel
02 Themenordner TG
Thema
TO II 20 Anforderungen an Sonderbauten
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Die HBauO räumt den Bauaufsichtsdienststellen die Ermächtigung ein, in begründeten Fällen bei so genannten Sonderbauten besondere Anforderungen zu stellen. Damit sollen solche erkannten Gefahren oder andere Nachteile vermieden werden, die von der HBauO nicht standardmäßig erfasst sind. Dies gilt nur soweit, wie nicht andere Vorschriften des Bauordnungs- und Baunebenrechts abschließende Regelungen enthalten.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
Liste Sonderbauten:
02 HBauO § 02 Abs. 4 Begriff Sonderbauten Nr. 01-19
Anforderungen:
02 HBauO § 51 Sonderbauten
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02 TO II 01-29 Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen
