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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 038  Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf  Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen
Erster Abschnitt  Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil  Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht  §§ 001 – 135c  

Bemerkung

Bei Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung besteht keine unmittelbare Bindung an die Zulässigkeitsbestimmungen der §§029 - 037 BauGB , sondern nur eine Verpflichtung zur Würdigung städtebaulicher Belange Die Privilegierung gilt für Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung aller Planfeststellungsverfahren. Privilegiert sind auch Planfeststellungs-verfahren nach Landesrecht

Informationen zum Thema

00 BauGB § 038 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 007 Anpassung an den Flächennutzungsplan

00 BauGB(I) § 037 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder

00 FStrG § 17 Erfordernis der Planfeststellung

00 AEG § 18 Planfeststellung, Plangenehmigung

00 LuftVG § 06 (Genehmigungserfordernis und Planfeststellung für Flugplätze)

00 AtG § 09b Planfeststellungsverfahren

00 BBergG § 57a Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung

00 WHG § 068 Planfeststellung, Plangenehmigung

00 WaStrG § 14b Planfeststellungbeschluß, Plangenehmgung

00 MBPlG § 01 Erfordernis der Planfeststellung

12 VwVfG  -Land- Hauptteil Teil V Abschnitt 2  hier §§ 72-781 Planfeststellungsverfahren 

00 VwVfG -Bund-Teil V Abschnitt 2 hier §§ 72-78 Planfeststellungsverfahren 


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00 BauGB(I) Dritter Teil  Erster Abschnitt  §§ 029-038 Zulässigkeit von Vorhaben