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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
§ 142 Sanierungssatzung
Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Die Gemeinde legt das Sanierungsgebiet durch Satzung fest und kann dabei auch Flächen außerhalb des eigentlichen Sanierungsgebiets einbeziehen. In der Sanierungssatzung können einzelne Genehmigungspflichten für nicht anwendbar erklärt werden.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 142 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
12 Städte Landkreise Gemeinden Ämter
00 BauGB(II) § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
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00 BauGB(II) Erster Teil Zweiter Abschnitt §§ 140-151 Vorbereitung und Durchführung
00 BauGB(II) Erster Teil §§ 136-164b Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen