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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 144  Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
Zweiter Abschnitt   Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil    Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel     Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Im Sanierungsgebiet sind verschiedene Vorhaben und Rechtsvorgänge genehmigungs - bedürftig. Die Genehmigungspflicht beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Sanierungssatzung nach § 143 Abs. 1 BauGB und endet mit der Aufhebung der Sanierungssatzung nach § 162 BauGB oder der Erklärung des Abschlusses nach § 163 BauGB
 

Informationen zum Thema

00 BauGB § 144 > online