Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 004a  Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung
Erster Abschnitt  Allgemeine Vorschriften §§ 001- 004c
Erster Teil   Bauleitplanung  §§ 001-013
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht § 001-135c

Bemerkung

Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 004a  > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 003 Beteiligung der Öffentlichkeit

00 BauGB(I) § 004 Beteiligung der Behörden


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