Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 004a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 001- 004c
Erster Teil Bauleitplanung §§ 001-013
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht § 001-135c
Bemerkung
Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 004a > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 003 Beteiligung der Öffentlichkeit
00 BauGB(I) § 004 Beteiligung der Behörden
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00 BauGB(I) Erster Teil Erster Abschnitt §§ 001- 004c Allgemeine Vorschriften
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