Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

Erster Abschnitt  Allgemeine Vorschriften §§ 001- 004c
Erster Teil   Bauleitplanung: §§ 001-013b
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c

Bemerkung

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Die Aufstellung von Bauleitplänen ist Sache der  Gemeinden. Sie haben dabei im Rahmen der Erforderlichkeit alle berührten Belange zu berücksichtigen und sind  insbesondere an die Ziele der Raumordnung gebunden.

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) 1. Teil  1. Abschnitt  > online

01 Verfahrenserlass zur Bauleitplanung 2131.16 > online

01 Erlass 6615.11 Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren > online

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) § 001 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

00 BauGB(I) § 001a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz

00 BauGB(I) § 002 Aufstellung der Bauleitpläne

00 BauGB(I) § 002a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

00 BauGB(I) § 003 Beteiligung der Öffentlichkeit

00 BauGB(I) § 004 Beteiligung der Behörden

00 BauGB(I) § 004a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung

00 BauGB(I) § 004b Einschaltung eines Dritten

00 BauGB(I) § 004c Überwachung


Ergänzende Themen
00 Baunutzungsverordnung -BauNVO-  1962, 1968, 1977, 1990, 2017