- Startseite
- Rechtsinformationssystem
- Beisoieldokument 01 LBO § 37
- 00 Bund
- 01 Schleswig-Holstein
- 01 Städte Kreise Gemeinden Ämter
- 01 Suchwort 1 Bauplanungsrecht
- 01 Suchwort 2 Bauordnungsrecht
- 01 Gesetze, VO alphabetisch
- 01 Verwaltungs-Vorschriften-Richtlinien I
- 01 Verwaltungs-Vorschriften-Richtlinien II
- 01 Sachgebietsordner SGO
- 01 Themenordner TO
- 01 Verwaltungsvorschriften
- GUV Arbeitsschutz- Unfallverhütung
- 02 Hansestadt Hamburg
- 12 Mecklenburg-Vorpommern
- 03 Niedersachsen
- Suche
- Impressum / Disclaimer
Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 013 Vereinfachtes Verfahren
Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011 – 013a
Erster Teil Bauleitplanung §§ 001 – 013a
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Kleinere Änderungen eines Bauleitplans und bestandssichernde Planungen können –sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt - in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, für das keine Umweltprüfung und kein Monitoring (s BauGB § 04c) vorgeschrieben ist
Informationen zum Thema
00 BauGB § 013 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) 1.Teil 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 001- 004c
00 BauGB(I) § 006a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans
00 BauGB(I)§ 010a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet
00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
00 BImSchG § 50 Planung
00 Umweltverträglichkeitsprüfung Bund -UVPG-(Anlage 1 UVPG Liste UVP- pflichtige Vorhaben)
Zurück
00 BauGB(I) ErsterTeil Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011-013a