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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011 – 013b
Erster Teil Bauleitplanung: §§ 001-013b
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c
Bemerkung
Suche:
Die Gemeinde kann zur Vorbereitung, Sicherung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen Verträge mit Privaten schließen.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) § 011 Städtebaulicher Vertrag
00 BauGB(I) § 012 Vorhaben- und Erschließungsplan
00 BauGB(I) § 013 Vereinfachtes Verfahren
00 BauGB(I) § 013a
00 BauGB(I) § 013b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
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00 BauGB(I) 1 Teil §§ 001-013a Bauleitplanung
00 BauGB(I) Erstes Kapitel §§ 001-135c Allgemeines Städtebaurecht