Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 012 Vorhaben- und Erschließungsplan
Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011 – 013a
Erster Teil Bauleitplanung §§ 001 – 013a
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet sich ein Investor –der Vorhabenträger- zur Durchführung eines konkreten Bauvorhabens einschließlich der Erschließung. Der Vorhabenträger muss in der Lage sein, das Gesamtvorhaben einschließlich Planung und Erschließung zu finanzieren. Ein Nachweis durch Bank-bürgschaften ist möglich
Informationen zum Thema
00 BauGB § 012 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 002 Aufstellung der Bauleitpläne
00 BauGB(I) § 002a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
00 BauGB(I) § 004 Beteiligung der Behörden
00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 009a Verordnungsermächtigung
00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 013 Vereinfachtes Verfahren
00 BauGB(I) § 085 Enteignungszweck
00 BauGB(I) §§ 014-028 .....Sicherung der Bauleitplanung
00 BauGB(I) §§ 039-044..... Entschädigung
00 BauGB(I) §§ 045-079..... Umlegung
00 BauGB(I) § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags
00 BauGB(I) § 135c Satzungsrecht
00 BauNVO 17 § 10 Sondergebiete die der Erholung dienen
Zurück
00 BauGB(I) Erster Teil Vierter Abschnitt §§ 011-013a Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren