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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 012  Vorhaben- und Erschließungsplan
Vierter Abschnitt   Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011 – 013a
Erster Teil  Bauleitplanung §§ 001 – 013a
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c        

Bemerkung

Durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet sich ein Investor –der Vorhabenträger- zur Durchführung eines konkreten Bauvorhabens einschließlich der Erschließung. Der Vorhabenträger muss in der Lage sein, das Gesamtvorhaben einschließlich Planung und Erschließung zu finanzieren. Ein Nachweis durch Bank-bürgschaften ist möglich

Informationen zum Thema

00 BauGB § 012  > online
 

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 002 Aufstellung der Bauleitpläne

00 BauGB(I) § 002a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

00 BauGB(I) § 004 Beteiligung der Behörden

00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 009a Verordnungsermächtigung

00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 013 Vereinfachtes Verfahren

00 BauGB(I) § 085 Enteignungszweck

00 BauGB(I) §§ 014-028 .....Sicherung der Bauleitplanung 

00 BauGB(I) §§ 039-044..... Entschädigung 

00 BauGB(I) §§ 045-079..... Umlegung 

00 BauGB(I) § 127  Erhebung des Erschließungsbeitrags

00 BauGB(I) § 135c  Satzungsrecht

00 BauNVO 17 § 10   Sondergebiete die der Erholung dienen

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00 BauGB(I) Erster Teil  Vierter Abschnitt §§ 011-013a  Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren