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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 045 Zweck und Anwendungsbereich
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Die Umlegung kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 030 oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 034 erfolgen. Sie z.B. das Ziel verfolgen, Grundstücke neu zuzuschneiden für eine zweckmäßigere Bebauung als sie bisher ermöglich war. Einbezogen werden können auch Grundstücke, deren Grenzen sich nicht ändern sollen, die aber z.B. durch eine verbesserte Erschließung Vorteile erhalten.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 045 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 030 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
01 LBO § 04 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt §§ 045-079 Umlegung