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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-
Thema
§ 058 Verteilung nach Flächen
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Bei der Flächenumlegung erhalten die Beteiligten nach § 056 BauGB einen flächenmäßigen Anteil an der Verteilungsmasse. Umlegungsbedingte Vorteile werden anders als bei der Wertumlegung nach § 057 BauGB nicht durch Geldleistungen, sondern durch Flächenbeiträge ausgeglichen
Informationen zum Thema
00 BauGB § 058 > online