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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 081 Geldleistungen
Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung §§ 080-084
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Durch die vereinfachte Umlegung bewirkte Vorteile sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt nicht zwischen den Beteiligten direkt, sondern über die Gemeinde als Umlegungskasse
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 081 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 064 Geldleistungen
00 BauGB(I) § 083 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung
00 BauGB(I) § 118 Hinterlegung
00 BauGB(I) § 119 Verteilungsverfahren
00 BauGB(I) Fünfter Teil Zweiter Abschnitt §§ 093-103 Entschädigung
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00 BauGB(I) Vieter Teil Zweiter Abschnitt §§ 080-084 Vereinfachte Umlegung
00 BauGB(I) Vierter Teil §§ 045-084 Bodenordnung