Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 136-139
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sollen Substanz- oder Funktionsschwächen eines Gebiets durch die Bündelung von Einzelmaßnahmen behoben werden. Die §§ 136 - 164b enthalten nicht abschließende Sonderregelungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Daneben finden auch die Bestimmungen des allgemeinen Städtebaurechts Anwendung, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) 1. Teil 1. Abschnitt > online
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
00 BauGB(II) § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
00 BauGB(II) § 138 Auskunftspflicht
00 BauGB(II) § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger
Ergänzende Themen
00 BauGB(IV) § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
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00 BauGB(II) Erster Teil §§ 136-164b Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
00 BauGB(II) Zweites Kapitel §§ 136-191 Besonderes Städtebaurecht