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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schlesig-Holstein
FNA 01 2130-14
Rechtsstand

Titel

01 Landesbauordnung -LBO-

Thema

§ 51 Abs. 2  Nr. 8   Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen, Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten  und Spielhallen mit mehr als 150m² Grundfläche
Abschnitt 7   Nutzungsbedingte Anforderungen  §§ 48-52
Teil 3  Bauliche Anlagen §§ 10-52 

Bemerkung

Suche: Hotels Schankstätten Beherbergungsstätte

Informationen zum Thema

01 LBO § 51  >  online