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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
TO II 14 Rettungswege-Fluchtwege und Verkehrsflächen sowie Verkehrssicherheit in Gebäuden
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Ziel bauordnungsrechtlicher Anforderungen ist die Möglichkeit, ein Gebäude im Gefahrenfall so sicher und so schnell wie möglich verlassen zu können. Die dafür vorgeschriebenen Rettungswege dienen zugleich der Feuerwehr und anderen Rettungskräften als Zugang zur Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
01 LBO § 14 Brandschutz
01 LBO § 16 Verkehrssicherheit
01 LBO § 32 Dächer
01 LBO Dritter Teil Abschnitt V Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen §§ 34-39
01 VkVO § 10 Rettungswege in Verkaufsstätten
01 VStättVO Zweiter Teil Abschnitt II Rettungswege §§ 06-09
01 BeVO § 03 Rettungswege
00 Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-
und
00 ArbStättV § 03 Abs. 01 Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten
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01 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29