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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 01
Rechtsstand

Titel

01 Themenordner TO

Thema

TO II 14 Rettungswege-Fluchtwege und Verkehrsflächen sowie Verkehrssicherheit in Gebäuden
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Ziel bauordnungsrechtlicher Anforderungen ist die Möglichkeit, ein Gebäude im Gefahrenfall so sicher und so schnell wie möglich verlassen zu können. Die dafür vorgeschriebenen Rettungswege dienen zugleich der Feuerwehr und anderen Rettungskräften als Zugang zur Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen.

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