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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 011  Städtebaulicher Vertrag
Vierter Abschnitt   Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011-013a
Erster Teil     Bauleitplanung §§ 001 – 013a
Erstes Kapitel      Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Die Verträge werden vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes abgeschlossen und sollen sicherstellen, dass die Nutzung im Bebauungsplan entsprechend den Vorstellungen der Gemeinde erfolgt. Bei der privaten Umlegung schließen die betroffenen Grundstückseigentümer untereinander und mit der Gemeinde einen Vertrag über die Neuordnung und Erschließung der Grundstücke

Informationen zum Thema

00 BauGB § 011 > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 001a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz


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00 BauGB(I) Erster Teil Vierter Abschnitt §§ 011-013a Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren