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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 045 Zweck und Anwendungsbereich
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil    Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel    Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Die Umlegung kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 erfolgen. Sie  z.B. das Ziel verfolgen, Grundstücke neu zuzuschneiden für eine zweckmäßigere Bebauung als sie bisher ermöglicht war. Einbezogen werden können auch Grundstücke, deren Grenzen sich nicht ändern sollen, die aber z.B. durch eine verbesserte Erschließung Vorteile erhalten.

Informationen zum Thema

00BauGB(I) § 045 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 030 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im  Zusammenhang bebauten Ortsteile

02 HBauO Zweiter Teil §§ 04-1 Das Grundstück und seine Bebauung 


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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt §§ 045-079 Umlegung