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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 048 Beteiligte
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
§ 048 BauGB benennt die Beteiligten am Umlegungsverfahren. Personen nach Abs. 1 Nr. 3 (Personen eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts) werden erst durch und mit der Anmeldung der Rechte Beteiligte. Die Anmeldung muss gegenüber der Umlegungsstelle erfolgen.
Informationen zum Thema
00BauGB(I) § 048 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 055 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse
00 BauGB(I) § 066 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans
00 BauGB(III) § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts
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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt §§ 045-079 Umlegung