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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 059 Zuteilung und Abfindung
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Die Eigentümer sollen möglichst gleichwertige Grundstücke erhalten. Anstelle einer Flächenzuteilung können u.U. auch Rechte eingeräumt werden. Für Mehr- oder Minderzuteilungen erfolgt ein Geldausgleich.
Informationen zum Thema
00BauGB(I) § 059 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 057 Verteilung nach Werten
00 BauGB(I) § 058 Verteilung nach Flächen
00 BauGB(I) § 066 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans
00 Wohnungseigentumsgesetz -WoEigG-
00 BauGB(II) 6. Teil §§ 172-179 Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt §§ 045-079 Umlegung