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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 191  Vorschriften über den Verkehr mit land- und   forstwirtschaftlichen  Grundstücken
Maßnahmen zur Verbesserung der  Agrarstruktur §§ 187 - 191
Neunter Teil    Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der
Agrarstruktur §§ 187 - 191
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer Sanierungssatzung ist das Grundstücksverkehrsgesetz -GrdstVG-  grundsätzlich nicht anwendbar. Genehmigungsfrei ist die Veräußerung von land- und forst-wirtschaftlichen Grundstücken im Geltungs-bereich eines Bebauungsplans nach § 030 BauGB , also auch eines einfachen oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Informationen zum Thema

00BauGB(II) § 191 > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 030 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

00 BauGB(II) § 142 Sanierungssatzung


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