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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur §§ 187 - 191
Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der
Agrarstruktur §§ 187 - 191
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer Sanierungssatzung ist das Grundstücksverkehrsgesetz -GrdstVG- grundsätzlich nicht anwendbar. Genehmigungsfrei ist die Veräußerung von land- und forst-wirtschaftlichen Grundstücken im Geltungs-bereich eines Bebauungsplans nach § 030 BauGB , also auch eines einfachen oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Informationen zum Thema
00BauGB(II) § 191 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 030 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
00 BauGB(II) § 142 Sanierungssatzung
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00 BauGB(II) Neunter Teil §§ 187-191 Städtebauliche Maßnahmen... Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur