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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 033  Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
Erster Abschnitt  Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil  Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht  §§ 001 – 135c  

Bemerkung

Wenn das Bebauungsplanaufstellungsverfahren so weit fortgeschritten ist, dass die Festsetzungen für das Baugrundstück hinreichend sicher feststehen, kann ein Vorhaben im Vorgriff auf den Bebauungsplan genehmigt werden Voraussetzung ist ein wirksamer Aufstellungsbeschluss, der ortsüblich bekannt gemacht sein muss.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 033 >   online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 003 Beteiligung der Öffentlichkeit

00 BauGB(I) § 004 Beteiligung der Behörden

00 BauGB(I) § 004a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung

00 BauGB(I) § 013 Vereinfachtes Verfahren

00 BauGB(I) § 013a Bebauungspläne der Innenentwicklung

00 BNatSchG § 18 Verhältnis zum Baurecht

00 WHG § 078 Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete


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00 BauGB(I) Dritter Teil  Erster Abschnitt  §§ 029-038 Zulässigkeit von Vorhaben