Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 145  Genehmigung
Zweiter Abschnitt   Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil    Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel     Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Es besteht ein Anspruch auf sanierungsrechtliche Genehmigung –z.B. für eine bauliche Anlage-, wenn die Sanierung durch die Maßnahme weder erschwert noch unmöglich gemacht wird. Bei Versagung der Genehmigung kann ein Anspruch auf Übernahme des Grundstücks bestehen

Informationen zum Thema

00 BauGB § 145 > online