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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 030(3)    Einfacher Bebauungsplan
Erster Abschnitt  Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil  Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht  §§ 001 – 135c

Bemerkung

Ein einfacher Bebauungsplan liegt immer dann vor, wenn eine der in § 030 Abs. 1 BauGB aufgeführten Mindestfestsetzungen nicht getroffen wurde. Soweit Festsetzungen getroffen werden, sind sie in gleicher Weise verbindlich wie beim qualifizierten Bebauungsplan. Hinsichtlich der Festsetzungsinhalte, die gegenüber den Mindest-festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans zurückbleiben, kommt es darauf an, ob die Fläche im Übrigen im Innen- oder Außenbereich liegt. Liegt die Fläche im Innenbereich, sind ergänzend die Zulässigkeitskriterien des § 034 BauGB heranzuziehen, bei einer Lage im Außenbereich die des § 035 BauGB

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 030  >  online.

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im  Zusammenhang bebauten Ortsteile

00 BauGB(I) § 035 Bauen im Außenbereich


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00 BauGB(I) Dritter Teil  Erster Abschnitt §§ 029-038  Zulässigkeit von Vorhaben