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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 030(3) Einfacher Bebauungsplan
Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Ein einfacher Bebauungsplan liegt immer dann vor, wenn eine der in § 030 Abs. 1 BauGB aufgeführten Mindestfestsetzungen nicht getroffen wurde. Soweit Festsetzungen getroffen werden, sind sie in gleicher Weise verbindlich wie beim qualifizierten Bebauungsplan. Hinsichtlich der Festsetzungsinhalte, die gegenüber den Mindest-festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans zurückbleiben, kommt es darauf an, ob die Fläche im Übrigen im Innen- oder Außenbereich liegt. Liegt die Fläche im Innenbereich, sind ergänzend die Zulässigkeitskriterien des § 034 BauGB heranzuziehen, bei einer Lage im Außenbereich die des § 035 BauGB
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 030 > online.
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
00 BauGB(I) § 035 Bauen im Außenbereich
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00 BauGB(I) Dritter Teil Erster Abschnitt §§ 029-038 Zulässigkeit von Vorhaben