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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 035   Bauen im Außenbereich
Erster Abschnitt  Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil  Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht  §§ 001 – 135c  

Bemerkung

Der Außenbereich ist gesetzlich nicht definiert. Der Außenbereich soll grundsätzlich von jeder Bebauung frei bleiben. Eine Ausnahme bilden Vorhaben, die nur im Außenbereich errichtet werden können oder sollen (privilegierte Vorhaben) oder die an einen rechtmäßig entstandenen Bestand anknüpfen (begünstigte Vorhaben). Sonstige Vorhaben können nur unter engen Voraussetzungen zugelassen werden.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 035  >   online

01 Erlass 2320.8 Anwendung naturschutzrechtlicher Regelungen beiWindkraftanlagen  > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 013 Vereinfachtes Verfahren

00 BauGB(I) § 048 Beteiligte

00 BauGB(I) § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land

00 BImSchG hier § 50 Planung

00 AEG § hier § 02b Übergeordnetes Netz

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00 Biomasse-Nachhaltigkeits VO

00 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023

00 Bundesfernstraßengestz-FStrG-

00 Raumordnugsgesetz -ROG -

00 Telekommunikationsgesetz -TKG-

00 Umweltverträglichkeitsprüfung -  UVP-

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