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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 038 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen
Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Bei Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung besteht keine unmittelbare Bindung an die Zulässigkeitsbestimmungen der §§029 - 037 BauGB , sondern nur eine Verpflichtung zur Würdigung städtebaulicher Belange Die Privilegierung gilt für Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung aller Planfeststellungsverfahren. Privilegiert sind auch Planfeststellungs-verfahren nach Landesrecht
Informationen zum Thema
00 BauGB § 038 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 007 Anpassung an den Flächennutzungsplan
00 BauGB(I) § 037 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder
00 FStrG § 17 Erfordernis der Planfeststellung
00 AEG § 18 Planfeststellung, Plangenehmigung
00 LuftVG § 06 (Genehmigungserfordernis und Planfeststellung für Flugplätze)
00 AtG § 09b Planfeststellungsverfahren
00 BBergG § 57a Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung
00 WHG § 068 Planfeststellung, Plangenehmigung
00 WaStrG § 14b Planfeststellungbeschluß, Plangenehmgung
00 Magnetschwebebahnplanungsgesetz -MBPlG-
00 MBPlG § 01 Erfordernis der Planfeststellung
01 LVwG Zweiter Teil Abschnitt II Unterabschnitt 2 Planfeststellungsverfahren
§§ 139-145
00 VwVfG TeilV Abschnitt 2 Planfeststellungsverfahren §§ 72-78
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00 BauGB(I) Dritter Teil Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029-038