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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
01 Schleswig-Holstein
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-

Thema

§ 051  Verfügungs- und Veränderungssperre
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil  Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Damit die Neuordnung der Flächen durch tatsächliche oder rechtliche Veränderungen an den betroffenen Grundstücken nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird, sind bestimmte Veränderungen genehmigungsbedürftig. Dazu gehören alle Rechtsgeschäfte wie die Veräußerung, die Bestellung mit Erbbaurechten, die Belastungen mit dinglichen Rechten oder Grundpfandrechten sowie Verfügungen über Wohnungseigentums-rechte.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 051 > online