- Startseite
- Rechtsinformationssystem
- Beisoieldokument 01 LBO § 37
- 00 Bund
- 01 Schleswig-Holstein
- 01 Städte Kreise Gemeinden Ämter
- 01 Suchwort 1 Bauplanungsrecht
- 01 Suchwort 2 Bauordnungsrecht
- 01 Gesetze, VO alphabetisch
- 01 Verwaltungs-Vorschriften-Richtlinien I
- 01 Verwaltungs-Vorschriften-Richtlinien II
- 01 Sachgebietsordner SGO
- 01 Themenordner TO
- 01 Verwaltungsvorschriften
- GUV Arbeitsschutz- Unfallverhütung
- 02 Hansestadt Hamburg
- 12 Mecklenburg-Vorpommern
- 03 Niedersachsen
- Suche
- Impressum / Disclaimer
Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 051 Verfügungs- und Veränderungssperre
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Damit die Neuordnung der Flächen durch tatsächliche oder rechtliche Veränderungen an den betroffenen Grundstücken nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird, sind bestimmte Veränderungen genehmigungsbedürftig. Dazu gehören alle Rechtsgeschäfte wie die Veräußerung, die Bestellung mit Erbbaurechten, die Belastungen mit dinglichen Rechten oder Grundpfandrechten sowie Verfügungen über Wohnungseigentums-rechte.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 051 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 022 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen
00 BauGB(I) § 046 Zuständigkeit und Voraussetzungen
00 BauGB(I) § 071 In-Kraft-Treten des Umlegungsplans
00 BauGB(II) § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
00 BGB Buch 2 §§ 0346-0354 Rücktritt
Zurück
00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079.