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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Im Sanierungsgebiet sind verschiedene Vorhaben und Rechtsvorgänge genehmigungs - bedürftig. Die Genehmigungspflicht beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Sanierungssatzung nach § 143 Abs. 1 BauGB und endet mit der Aufhebung der Sanierungssatzung nach § 162 BauGB oder der Erklärung des Abschlusses nach § 163 BauGB
Informationen zum Thema
00 BauGB § 144 > online
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