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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hansestadt Hamburg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 061  Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil    Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel    Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

In der Umlegung können auch die an Grundstücken  bestehenden Rechte neu geordnet werden. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn Rechte durch die Neuordnung entbehrlich werden oder zur einfacheren Bebaubarkeit eines Grundstücks führen sollen.

Informationen zum Thema

00BauGB(I) § 061 > online